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Schuld

Selbst wenn der Mensch bewußt – vorsätzlich – entwicklungswidrig handelt, ist er unschuldig. Seine Regelstrukturen und die Einflüsseseiner Mitwelt veranlaßten ihn dazu. Er konnte nicht anders denken und handeln, wie er es tat. Er war «im Irrtum befangen».

Es ist deshalb falsch, ihn zu verurteilen, zu be­strafen oder an ihm «Vergeltung zu üben». Es be­steht vielmehr die Aufgabe, den Irrenden von der Notwendigkeit des entwicklungsrichtigen Denkens und HandeIns zu überzeugen, ihn dazu zu erziehen – und notfalls die menschliche Ge­meinschaft wirksam vor ihm zu schützen, solange die Gefahr besteht, daß er sie gefährdet und schä­digt.

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